Der Entlastungsbetrag soll einem Sozialraumbudget weichen. Mehr Geld für viele, nichts mehr für Pflegegrad 1 – und eine klare Zweckbindung an Angebote wie die Nachbarschaftshilfe.
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 gelten. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen – bis dahin kann sich an Beträgen und Regeln noch etwas ändern. Alles, was hier steht, beschreibt den Stand des Entwurfs.
Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat entfällt. An seine Stelle tritt ein zweckgebundenes Sozialraumbudget:
Für die meisten, die heute schon Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen, heißt das: Es stehen mehr Stunden im Monat zur Verfügung als bisher.
Ob Restbeträge aus 2026 noch ins neue Jahr mitgenommen werden können, ist offen. Wer noch etwas übrig hat, sollte es im Zweifel bis Jahresende nutzen.
Für Organisierte Nachbarschaftshilfen ist die Reform eher eine gute Nachricht: Das Budget darf ausschließlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag ausgegeben werden – also genau für das, was Sie anbieten. Gleichzeitig verlieren Sie voraussichtlich alle Kundinnen und Kunden mit Pflegegrad 1 als Kassenfälle. Sie zahlen ab 2027 entweder selbst oder gar nicht.
Drei Dinge lohnen sich schon jetzt:
Auch die Anerkennung ändert sich: Nachbarschaftshelferinnen und -helfer sollen künftig bundeseinheitlich nach einer Richtlinie der Pflegekassen anerkannt werden, die bis 2028 kommen soll. Bis dahin gilt das bisherige Landesrecht weiter – eine bestehende Anerkennung bleibt also gültig.
Über Ihre Postleitzahl sehen Sie, welche Nachbarschaftshilfe bei Ihnen vor Ort unterstützt – und können Ihre Anfrage gleich dort hinterlassen.
Stand: Oktober 2026, Kabinettsentwurf vom 30.09.2026. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet; Beträge, Fristen und Übergangsregeln können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Dieser Text ersetzt keine Pflegeberatung – über Ihren Anspruch entscheidet Ihre Pflegekasse.