NBH PROFI – Software für Nachbarschaftshilfen

Preise und Preismodell

Ein Preis, der mit Ihrer Nachbarschaftshilfe wächst: kleine Organisationen zahlen wenig, große profitieren von der Staffelung. Wartung und Support sind immer enthalten.

Angebot anfordern

600 € Zuschuss für katholische Träger in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Kirchengemeindliche Träger Organisierter Nachbarschaftshilfen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart können beim Ersterwerb einer Lizenz einmalig 600 € Zuschuss beantragen – bis zum 31.12.2027.

Zum Förderverfahren und den Voraussetzungen

Die drei Bestandteile

Das Preismodell besteht aus einer einmaligen Einrichtung, einer monatlichen Lizenzgebühr und einem nutzungsabhängigen Anteil, der sich nach den abgerechneten Helferstunden richtet.

Einrichtung

Einmalig 810 € für Installation, Einrichtung Ihres Mandanten und die Übernahme vorhandener Daten.
963,90 € inkl. 19 % Steuer

Monatliche Lizenz

ab 21,01 € pro Monat – inklusive Hosting, Wartung und persönlichem Support.
25 € inkl. 19 % Steuer

Helferstunden

Nutzungsabhängig, gestaffelt nach abgerechneten Stunden im Jahr – von 0 bis 10 Cent je Stunde.

Was immer enthalten ist

Frei nach dem Motto „Stillstand ist Rückschritt" entwickeln wir NBH PROFI laufend weiter und bringen regelmäßig neue Funktionen und Auswertungen heraus.

Schulungen und Einführungs-Webinare

Zum Start begleiten wir Sie mit einem Einführungs-Webinar, in dem wir gemeinsam Ihre Stammdaten anlegen und den ersten Abrechnungslauf durchgehen. Für weitergehende Themen oder für neue Mitarbeitende bieten wir einzelne Schulungen an. Sprechen Sie uns dazu einfach an.

Erst testen, dann entscheiden

Sie erhalten einen kostenlosen Probezugang und können die Software in Ruhe kennenlernen. Am Ende des Probemonats entscheiden Sie selbst, ob Sie mit NBH PROFI weiterarbeiten möchten.

 +49 (0) 7529 971 558 16   |    nbh@global-plus.de

Die genannten Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und in EUR; die kleiner gesetzte Zeile darunter nennt jeweils den Bruttobetrag. Maßgeblich ist das jeweils gültige schriftliche Angebot.