Wer einen Pflegegrad hat, bekommt von der Pflegekasse jeden Monat einen zweckgebundenen Betrag für Unterstützung im Alltag. Viele wissen davon nichts – oder lassen ihn ungenutzt verfallen.
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie steht Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad zu, die zu Hause leben – und zwar zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, nicht anstelle davon. Gedacht ist er für das, was den Alltag leichter macht und keine pflegerische Ausbildung braucht: Hilfe im Haushalt, Einkaufen, Begleitung zu Terminen, Betreuung, Zeit für ein Gespräch.
Genau das leisten Organisierte Nachbarschaftshilfen. Für viele Haushalte ist der Entlastungsbetrag deshalb der Weg, mit dem die Unterstützung am Ende nichts oder fast nichts kostet.
Anspruch hat, wer einen Pflegegrad von 1 bis 5 hat und zu Hause versorgt wird. Anders als die meisten Pflegeleistungen ist der Entlastungsbetrag damit auch für Pflegegrad 1 da – für diesen Pflegegrad ist er sogar die wichtigste Geldleistung überhaupt.
Der Betrag liegt bei 131 Euro im Monat (Stand 2026). Er wird nicht beantragt wie eine eigene Leistung: Wer einen Pflegegrad hat, hat ihn.
Der häufigste Irrtum: Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt. Er ist zweckgebunden und funktioniert als Kostenerstattung. Das heißt: Sie nehmen eine Leistung in Anspruch, bekommen dafür eine Rechnung, und die Pflegekasse erstattet diese Rechnung bis zur Höhe des Betrags.
Wer nichts in Anspruch nimmt, bekommt also auch nichts. Umgekehrt gilt: Was in einem Monat übrig bleibt, ist nicht sofort weg. Nicht genutzte Beträge lassen sich ansammeln und noch im ersten Halbjahr des Folgejahres einsetzen – danach verfallen sie. Wer im Januar merkt, dass aus dem Vorjahr noch etwas übrig ist, sollte es bis zum 30. Juni verbrauchen.
Nicht jede Hilfe ist erstattungsfähig. Bezahlen lassen sich vor allem:
Der entscheidende Punkt für Sie: Die Nachbarschaftshilfe muss anerkannt sein. Eine private Haushaltshilfe oder die nette Nachbarin gegen Handgeld zählt nicht, so hilfreich beides sein mag. Fragen Sie die Nachbarschaftshilfe einfach direkt – sie weiß, ob sie anerkannt ist, und die Rechnung weist es aus.
In der Praxis gibt es zwei Wege, und Sie merken davon meist wenig:
Welchen Weg eine Nachbarschaftshilfe anbietet, ist unterschiedlich. Fragen Sie beim ersten Gespräch danach – zusammen mit der Frage, was eine Stunde kostet und wie viele Stunden Ihr monatlicher Betrag ungefähr abdeckt.
Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und sehen Sie, welche Nachbarschaftshilfe bei Ihnen vor Ort unterstützt. Sie können Ihre Anfrage gleich dort hinterlassen.
Stand: September 2026. Dieser Text erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Beratung. Über Ihren Anspruch entscheidet Ihre Pflegekasse; die Anerkennung von Angeboten regelt das Recht Ihres Bundeslandes und kann sich unterscheiden.