Deutlich weniger als ein gewerblicher Dienst – und für viele Haushalte am Ende gar nichts, weil die Pflegekasse einspringt. Die wichtigsten Zahlen im Überblick.
Organisierte Nachbarschaftshilfen sind gemeinnützig. Sie wollen keinen Gewinn machen, sondern ihre Kosten decken: die Aufwandsentschädigung der Helferinnen und Helfer, das Kilometergeld, die Versicherung und die Geschäftsstelle. Deshalb liegen die Stundensätze spürbar unter denen gewerblicher Anbieter.
Wie hoch der Satz genau ist, legt jeder Verein selbst fest – er hängt am Trägermodell, an den Fahrtwegen und daran, was das Bundesland für anerkannte Angebote vorgibt. Fragen Sie deshalb immer direkt vor Ort nach. Üblich ist ein Preis je angefangener oder je begonnener halber Stunde; viele Vereine rechnen die Fahrtzeit nicht oder nur pauschal mit.
Hier liegt der eigentliche Unterschied. Wer einen Pflegegrad hat – auch Pflegegrad 1 –, bekommt monatlich einen Entlastungsbetrag von 131 Euro (Stand 2026), der genau für solche Unterstützung gedacht ist. Bei einem typischen Stundensatz deckt das mehrere Einsätze im Monat ab.
Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: Die Nachbarschaftshilfe muss nach dem Recht Ihres Bundeslandes anerkannt sein, und Sie müssen eine Rechnung haben. Bar auf die Hand erstattet keine Kasse etwas.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 lässt sich zusätzlich ein Teil der Pflegesachleistungen für Betreuung und Haushalt umwidmen. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, was sonst noch an ambulanter Pflege läuft – das klärt am besten eine Pflegeberatung mit Ihnen.
Rechnen Sie in Stunden statt in Euro: Teilen Sie den monatlichen Entlastungsbetrag durch den Stundensatz Ihrer Nachbarschaftshilfe. Das Ergebnis sind die Stunden, die Sie ohne eigenen Beitrag bekommen. Alles darüber zahlen Sie selbst.
Zwei Dinge werden dabei oft übersehen:
Manche Nachbarschaftshilfen sind als Verein organisiert und setzen eine Mitgliedschaft voraus oder bieten sie an. Der Jahresbeitrag ist meist klein und senkt oft den Stundensatz. Ob das für Sie günstiger ist, lässt sich schnell ausrechnen – fragen Sie beim ersten Gespräch danach.
Stundensatz, Anerkennung und Abrechnungsweg unterscheiden sich von Verein zu Verein. Über die Postleitzahl finden Sie die Nachbarschaftshilfe, die bei Ihnen zuständig ist.
Stand: September 2026. Die genannten Beträge betreffen Leistungen der Pflegeversicherung und können sich ändern; die Preise der Vereine legen diese selbst fest. Dieser Text ersetzt keine Pflegeberatung.